Regel 1
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Eine
Vorsorgevollmacht sollte man dann ausstellen wenn die Welt noch
in Ordnung ist.
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Regel 2
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Eine
Vorsorgevollmacht ist nicht an eine bestimmte Form gebunden,
grundsätzlich sollte sie aber schriftlich erfolgen und
unterschreiben sein.
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Regel 3
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Der Betreuer
sollte über die Werte und Wünsche des Betroffenen informiert
sein und die Vorsorgevollmacht ebenfalls unterschrieben.
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Regel 4
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Die
Vorsorgevollmacht sollte im Original beim Amtsgericht oder dem
Vertrauensarzt bzw. dem Pfarrer hinterlegt sein.
Der Bevollmächtigte und andere Personen des Vertrauens sollten
jeweils eine Kopie erhalten.
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Regel 5
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Banken oder Behörden erkennen die
Vorsorgevollmacht oft nur an, wenn die Unterschrift des
Vollmachtgebers notariell bzw. durch eine Bank bestätigt wurde.
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Regel 6
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Wenn der Bevollmächtigte auch über
Immobilien verfügen soll, ist eine notarielle Beurkundung der
Vorsorgevollmacht unerlässlich.
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Regel 7
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Wenn der
Betroffene im Altersheim oder im Pflegeheim wohnt, sollte die
Heimleitung in jedem Fall eine Kopie der Vorsorgevollmacht
erhalten.
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