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Testament und Erbschaft

 

Testament - später einmal

Vielen Menschen ist dieses Thema unangenehm. Es wird verdrängt und verschoben, oftmals bis es zu spät ist. Viele Menschen glauben, der Gesetzgeber hätte alles geregelt. Das stimmt. Doch sehr häufig entspricht das Erbrecht nicht den Vorstellungen des Erblassers bzw. der ganzen Familie. Ein Testament ist meistens kein großer Aufwand. Man stellt damit aber sicher, dass der letzte Wille auch tatsächlich geschieht.

Der Gesetzgeber regelt die Aufteilung der Erbschaft abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis der Angehörigen bzw. vom Güterstand des Ehepartners. Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt oder verheiratet waren, erben grundsätzlich nichts. Sind keine Erben vorhanden, so erbt der Staat.

Ein häufiges Missverständnis: Auch bei kinderlosen Ehepaaren erbt der überlebende Partner nicht automatisch den gesamten Nachlass. Andere Verwandte des Verstorbenen werden vom Gesetzgeber auch bedacht.

Mit einem Testament kann man (fast) alles so festlegen, wie man es möchte: Andere Erben, andere Verteilung sowie Auflagen.

Man kann auch ein Testament jederzeit widerrufen oder ändern.

Was ist zu beachten?

Ein Testament zu verfassen kann einfach sein, aber es gibt ein paar Regeln, die man berücksichtigen muss, bzw. sollte, damit das Testament gültig ist und  keine Unklarheiten bei den Erben hinterlässt.

  • Der Verfasser muss es von Anfang bis Ende handschriftlich schreiben (Ausnahme: Notarielles Testament)

  • Es muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein.

  • Es sollte die Überschrift „Testament“ tragen.

  • Ausstellungsort und Datum müssen vermerkt sein.

  • Es sollte gut und überlegt aufbewahrt werden.

  • Bei Immobilienbesitz empfiehlt sich ein notarielles Testament.

  • Bei größeren Vermögen sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

  • In Zweifelsfällen immer einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren.

Bitte hinterlassen Sie keine wichtigen Informationen bezüglich der Bestattung in Ihrem Testament. Das Testament wird normalerweise erst 6 Wochen später eröffnet.

 

Beispiele von Testamenten

Einzeltestamente unter Ehepaaren

Ich, Herrmann Mustermann setze meine Ehefrau Helga Mustermann, geb. Meier, zu meiner alleinigen Erbin ein.

Stuttgart, 12.10.2009

Herrmann Mustermann 

 

So genanntes Berliner Testament mit Pflichtklausel

Wir, die Eheleute Walter Muster und Monika Muster, geb. Weber, setzten uns gegenseitig zu Alleinerben ein.

Schlusserben nach dem Letztversterbenden von uns sind die Kinder Volker und Marion Muster zu gleichen Teilen. Sollte eines unserer Kinder nach dem Erstversterbenden von uns den Pflichtteil fordern, soll es auch vom gesamten Nachlass des Letztversterbenden von uns nur den Pflichtteil erhalten. Alles übrige steht dem anderen Kind zu.

Stuttgart, 12.Oktober 2009

Stuttgart, 12.Oktober 2009

 

Walter Muster                           Monika Muster

 

 

Testament mit Vermächtnis

Ich, Frauke Muster, geb. Huber, setze meine Schwester Hannelore Schmidt, geb. Huber, Hofgasse 7, 70597 Stuttgart, zu meiner Alleinerbin ein.

Ich ordere folgende Vermächtnisse an:

1. Mein Bruder Friedrich Huber, Mustergasse 3, 99999 Musterdorf, erhält meine Zinnsammlung.

2Mein Neffe Rainer Huber, Mustergasse 4, 9999 Musterdorf, erhält meine elektrische Eisenbahn.

3Meiner Freundin Lotte Fritz, Mustergasse 5, 99999 Musterstadt, vererbe ich meine Perlenkette.

Stuttgart, 12. Oktober 2009

 

Frauke Muster, geb. Huber

 

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