Testament - später einmal
Vielen
Menschen ist dieses Thema unangenehm. Es wird verdrängt und verschoben,
oftmals bis es zu spät ist. Viele Menschen glauben, der Gesetzgeber
hätte alles geregelt. Das stimmt. Doch sehr häufig entspricht das
Erbrecht nicht den Vorstellungen des Erblassers bzw. der ganzen Familie.
Ein Testament ist meistens kein großer Aufwand. Man stellt damit aber
sicher, dass der letzte Wille auch tatsächlich geschieht.
Der
Gesetzgeber regelt die Aufteilung der Erbschaft abhängig vom
Verwandtschaftsverhältnis der Angehörigen bzw. vom Güterstand des
Ehepartners. Personen, die mit dem Erblasser nicht verwandt oder
verheiratet waren, erben grundsätzlich nichts. Sind keine Erben
vorhanden, so erbt der Staat.
Ein
häufiges Missverständnis: Auch bei kinderlosen Ehepaaren erbt der
überlebende Partner nicht automatisch den gesamten Nachlass. Andere
Verwandte des Verstorbenen werden vom Gesetzgeber auch bedacht.
Mit
einem Testament kann man (fast) alles so festlegen, wie man es möchte:
Andere Erben, andere Verteilung sowie Auflagen.
Man kann
auch ein Testament jederzeit widerrufen oder ändern.


Was
ist zu beachten?
Ein
Testament zu verfassen kann einfach sein, aber es gibt ein paar Regeln,
die man berücksichtigen muss, bzw. sollte, damit das Testament gültig
ist und keine Unklarheiten bei den Erben hinterlässt.
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Der Verfasser muss es von Anfang bis Ende
handschriftlich schreiben (Ausnahme: Notarielles Testament)
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Es muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
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Es sollte die Überschrift „Testament“ tragen.
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Ausstellungsort und Datum müssen vermerkt sein.
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Es sollte gut und überlegt aufbewahrt werden.
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Bei Immobilienbesitz empfiehlt sich ein notarielles
Testament.
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Bei größeren Vermögen sollte ein Steuerberater
konsultiert werden.
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In Zweifelsfällen immer einen Rechtsanwalt oder Notar
konsultieren.
Bitte hinterlassen Sie keine wichtigen
Informationen bezüglich der Bestattung in Ihrem Testament. Das Testament
wird normalerweise erst 6 Wochen später eröffnet.
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Beispiele
von Testamenten
Einzeltestamente
unter Ehepaaren
Ich,
Herrmann Mustermann setze meine Ehefrau Helga Mustermann, geb. Meier, zu
meiner alleinigen Erbin ein.
Stuttgart,
12.10.2009
Herrmann Mustermann

So genanntes Berliner
Testament mit Pflichtklausel
Wir, die
Eheleute Walter Muster und Monika Muster, geb. Weber, setzten uns
gegenseitig zu Alleinerben ein.
Schlusserben nach dem Letztversterbenden von uns sind die Kinder Volker
und Marion Muster zu gleichen Teilen. Sollte eines unserer Kinder nach
dem Erstversterbenden von uns den Pflichtteil fordern, soll es auch vom
gesamten Nachlass des Letztversterbenden von uns nur den Pflichtteil
erhalten. Alles übrige steht dem anderen Kind zu.
Stuttgart, 12.Oktober 2009
Stuttgart,
12.Oktober 2009
Walter
Muster Monika Muster

Testament mit Vermächtnis
Ich,
Frauke Muster, geb. Huber, setze meine Schwester Hannelore Schmidt, geb.
Huber, Hofgasse 7, 70597 Stuttgart, zu meiner Alleinerbin ein.
Ich
ordere folgende Vermächtnisse an:
1.
Mein Bruder Friedrich Huber, Mustergasse 3, 99999 Musterdorf, erhält
meine Zinnsammlung.
2. Mein Neffe Rainer Huber, Mustergasse 4, 9999 Musterdorf, erhält meine
elektrische Eisenbahn.
3. Meiner Freundin Lotte Fritz, Mustergasse 5, 99999 Musterstadt, vererbe
ich meine Perlenkette.
Stuttgart, 12. Oktober
2009
Frauke Muster,
geb. Huber
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