Vielen
Menschen ist dieses Thema unangenehm. Es wird verdrängt und verschoben,
oftmals bis es zu spät ist. Viele Menschen glauben, der Gesetzgeber
hätte alles geregelt.
Die
Auswahl des Betreuers liegt in einer solchen Situation im Ermessen des
Gerichtes, es sei denn, der Betroffene hatte eine Vorsorgevollmacht
ausgefertigt. Dann bestimmt das Gericht keinen Betreuer, denn der Wunsch
des Betroffenen ist für das Gericht verbindlich.
Vielleicht haben Sie in der letzten Zeit vor
unseren Filialen eine kleine Schale mit Losen entdeckt und sich gefragt,
was da wohl drin steht. Wenn Sie sich getraut haben eines mitzunehmen
und es zu öffnen, dann wissen Sie es jetzt.
Wenn nicht, steht hier der
Text für Sie noch einmal zum nachlesen: